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Gesamtarbeitsverträge Zürich
Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Vereinbarungen sichern Ihnen bessere Arbeitsbedingungen. Dafür setzt sich auch der Kaufmännische Verband Zürich ein.
Mit Gesamtarbeitsverträgen und anderen Vereinbarungen handelt der Kaufmännische Verband Zürich über die gesetzlichen Minimalanforderungen hinausgehende Arbeitsbedingungen für Sie aus.
Ist ein Unternehmen einem GAV angeschlossen, gibt der GAV den Rahmen für Ihren individuellen Arbeitsvertrag vor. Sind in Ihrem Arbeitsvertrag Regelungen enthalten, die dem GAV widersprechen, kommen diese nur zur Anwendung, wenn sie für Sie vorteilhafter sind. Ansonsten gilt der GAV.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein GAV für Sie gilt oder eine Regelung nicht verstehen und Mitglied beim Kaufmännischen Verband Zürich sind, nehmen Sie ungeniert mit uns Kontakt auf.
Gesamtarbeitsverträge und Vereinbarungen der Sektion Zürich
Arbeitgeber Zürich (VZH) – Kaufmännischer Verband Zürich
Gültig ab 1.1.2023
Ergänzung zum GAV: Salärregulativ 2024 (pdf)
Gültig ab 1.1.2024
Gültig ab 1.1.2016 (nachgeführt 1.11.2022)
Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisation – Kaufmännischer Verband Zürich
Gültig ab 1.1.2024
Ergänzung zur Vereinbarung: Salärregulativ (pdf)
Gültig ab 1.1.2024
Zürcher Anwaltsverband – Kaufmännischer Verband Zürich – Kaufmännischer Verband Winterthur
Gültig ab 1.1.2021
Ergänzung zur Vereinbarung: Salärregulativ (pdf)
Gültig ab 1.3.2024
Allgemeine Baugenossenschaft – Kaufmännischer Verband Zürich – VPOD
Gültig ab 1.7.2021
Zusammen mit unseren Sozialpartnern setzen wir uns für faire Arbeitsbedingungen und Gesundheit am Arbeitsplatz ein.Sabina Erni, Leiterin Beruf & Innovation
Kontakt
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Kaufmännischer Verband Zürich
Pelikanstrasse 18
8001 Zürich