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Als Sozialpartner zahlreicher Unternehmen und Arbeitgeberverbände vertritt der Kaufmännische Verband Schweiz landesweit tausende von Arbeitnehmenden in Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Dabei setzt sich der Verband stets für faire, fortschrittliche und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen ein.

Langjährige Sozialpartnerschaften

Die Sozialpartnerschaft wurde 1911 im Gesetz verankert und erlebte mit dem Friedensabkommen von 1937 ihren ersten Aufschwung in der Maschinenindustrie. Bis heute ist der Arbeitgeberdialog fester Bestandteil der Schweizer Wirtschaft. Er zeigt sich differenziert und orientiert sich an den wirtschaftlichen, strukturellen und sozialen Verhältnissen der einzelnen Branchen. Der Kaufmännische Verband ist derzeit Vertragspartner bei 19 nationalen und 19 regionalen GAV und vertritt somit die Interessen tausender von Arbeitnehmenden. Im Detailhandel sind wir schweizweit der einzige Verband, der mit den grössten Food- und Convenience-Händlern eine Sozialpartnerschaft pflegt.

Neben dem Aushandeln der Verträge kommt uns als Sozialpartner auch eine überwachende Funktion zu: Wir prüfen den Vollzug der Verträge und intervenieren bei Verstössen gegen die Vereinbarungen. Zudem agieren wir als Anlaufstelle für GAV-unterstellte Mitarbeitende und unsere Verbandsmitglieder in allen Fragen rund um ihre Anstellungsbedingungen, ihr Arbeitsverhältnis oder zum allgemeinen Arbeitsrecht. Bei Restrukturierungen und Stellenabbau setzen wir uns für gute Sozialpläne ein, um die betroffenen Angestellten vor wirtschaftlichen und sozialen Härten zu schützen. Kündigungen müssen stets minimiert und die Betroffenen bei der Neuorientierung tatkräftig unterstützt werden.

Zur Übersicht der aktuellen GAV des Kaufmännischen Verbands

«Die Grundlage für Stabilität ist der Dialog.»
Michel Lang, Leiter Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz

Begriffserklärungen

  1. Bei einer Sozialpartnerschaft kommen Vertreter von Angestellten (Angestelltenverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Personalkommissionen usw.) und Unternehmen zusammen, mit dem Ziel, gemeinsam fortschrittliche und sozialverträgliche Arbeitsbedingungen für Angestellte auszuhandeln und diese in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festzuhalten. Mit einem fairen Interessensausgleich zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern wird das gegenseitige Vertrauen gestärkt, was sich wiederum positiv auf die wirtschaftliche und politische Stabilität der Schweiz auswirkt.

  2. Gesamtarbeitsverträge (GAV) regeln die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder für ein Unternehmen, schweizweit oder für eine bestimmte Region. Gemäss dem Grundprinzip «Vertrag vor Gesetz» ermöglicht die Sozialpartnerschaft massgeschneiderte Lösungen und trägt spezifischen Herausforderungen Rechnung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren demnach von einer individuellen und flexiblen Regelung und können rasch auf die Entwicklungen der Arbeitswelt und auf neue Bedürfnisse reagieren. Ein GAV schafft zudem Rechtssicherheit und Transparenz für alle Mitarbeitenden. Heute profitieren in der Schweiz rund 2.1 Millionen Erwerbstätige von einem Gesamtarbeitsvertrag.

Wir sind Sozialpartner der grössten Schweizer Wirtschaftsbranchen

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