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Der Kaufmännische Verband unterstützt die Massnahmen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise

Die Corona-Krise hat starke Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und die Wirtschaft. Nach den rund CHF 10 Milliarden für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe, hat der Bundesrat am Freitag 20. März 2020 ein weiteres Massnahmenpaket von CHF 32 Milliarden zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Krise beschlossen. Der Kaufmännischen Verband begrüsst diesen Entscheid für rasche und unbürokratische Hilfe, welche gleichermassen Unternehmen und Werktätigen zugutekommt.

25.03.2020

Neben der Umsetzung von Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus und für den Schutz von Arbeitnehmenden begrüsst der Kaufmännische Verband das zusätzliche Massnahmenpaket des Bundesrats von CHF 32 Milliarden, um die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Arbeitsplätze in der Schweiz so gering wie möglich zu halten. Diese wirtschaftlichen Soforthilfen zielen darauf ab, die Beschäftigung in der Schweiz zu erhalten, Löhne zu sichern und einschneidende finanziellen Folgen abzufedern. Dafür wurde auch der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.

Der Bundesrat hat eine dreigleisige Strategie der wirtschaftlichen Soforthilfe gewählt: Liquiditätshilfen für Unternehmen, den Erhalt der Beschäftigung und die Sicherung des Einkommens. Durch die wirtschaftliche Soforthilfe, in Form von Überbrückungskrediten, Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen, Liquiditätspuffer im Steuerbereich sowie Rechtsstillstand im Betreibungswesen sollen solvente Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen), die aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbrüchen in Schwierigkeiten geraten, unterstützt werden. Die Massnahmen sind nun rasch und unkompliziert umzusetzen und den betroffenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Mit der Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit sind vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze langfristig zu erhalten. Die Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens und der Zahlungen sowie die Ausdehnung auf befristete Arbeitsverhältnisse, Temporärarbeitende, Lehrverhältnisse und arbeitgeberähnliche Angestellte wie z.B. Gesellschafter einer GmbH, erachtet der Kaufmännische Verband als zwingend notwendig. Oberstes Ziel der Kurzarbeit ist es, Entlassungen und damit Arbeitslosigkeit zu verhindern. Für den Kaufmännischen Verband ist es daher wichtig, dass betroffene Unternehmen jetzt, falls nötig, Kurzarbeit beantragen und so auf Entlassungen verzichten.

Die aktuelle Krise zeigt, dass alle Erwerbstätigen von ihren Auswirkungen auf die Arbeitswelt betroffen sind. Die Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige, die aufgrund behördlicher Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, ist daher gerechtfertigt. "Wir sehen hier bereits seit Längerem Handlungsbedarf. Unselbständige* und Selbständige sollen gleichgesetzt werden. Hierfür braucht es gesetzliche Anpassungen, damit selbständige Personen auch sozialversicherungsrechtlich abgesichert sind", fordert Christian Zünd, CEO des Kaufmännischen Verbands.

Mit der Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Angestellte mit Betreuungspflichten ist eine weitere Forderung des Kaufmännischen Verbands erfüllt. Neu haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Diese Massnahme ist ein wichtiges Zeichen des Bundesrats, der somit auch berufstätigen Eltern eine pragmatische Unterstützung zur Verfügung stellt.

Mit den genannten Massnahmen ist der Bundesrat aus Sicht des Kaufmännischen Verbands auf die im Moment drängendsten Probleme der Corona-Krise eingegangen. Mittelfristige Massnahmen sollten auf eine Stabilisierung und eine darauffolgende Ankurbelung der Wirtschaft zielen. Zudem muss sich die Schweiz mit der Identifizierung systemrelevanter Bereiche und Berufe befassen. Die aktuelle Krise zeigt deutlich auf, welche Bereiche und Berufsgruppen systemrelevant sind. Diesen soll auch die entsprechende Anerkennung in Form von angemessenen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Vorsorge beigemessen werden.

Der Kaufmännische Verband wird als Kompetenzzentrum für Bildung und Beruf sein Bestes tun, um sowohl auf politischer und sozialpartnerschaftlicher Ebene, wie auch gegenüber seinen Mitgliedern, gute Lösungen im Kampf gegen die Corona-Krise zu finden. Nach dem Prinzip der Solidarität macht der Kaufmännische Verband seine Beratungsleistungen (Rechtsdienst und Jugend) in diesen herausfordernden Zeiten auch Nichtmitgliedern zugänglich. Er steht Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden, KV-Lernenden sowie Berufs- und Praxisbilder/innen bei Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus tatkräftig zur Seite. Mehr dazu auf kfmv.ch/coronavirus.

* Als selbständig erwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen. Unselbständige sind demnach Personen, die in untergeordneter Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Arbeit leisten, ohne ein wirtschaftliches Risiko zu tragen.

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