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Whistleblowing: Missstände aufdecken

Gesetzesverstösse und Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz sollen nicht unter den Teppich gekehrt, sondern Vorgesetzten und Behörden offiziell gemeldet werden. Das ist im Interesse der Wirtschaft und Gesellschaft und zeichnet liberale und demokratische Staatsstrukturen aus. Entsprechend muss Whistleblowing gesetzlich geregelt werden.

Whistleblower:innen sind Personen, welche einen Missstand aus einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich – meistens handelt es sich dabei um den Arbeitsplatz – an die Öffentlichkeit bringen. Dabei geht es typischerweise um Delikte wie Korruption, Insiderhandel, Datenmissbrauch oder andere Vorgänge, von denen die Whistleblower:innen erfahren. Schauplatz können Unternehmen, Behörden oder die Politik sein.

Whistleblower:innen sind umstritten. In der Öffentlichkeit erfahren sie oft Bewunderung, weil sie etwas ans Licht der Öffentlichkeit bringen, das ohne ihr Engagement verborgen geblieben wäre. Am Ort des Geschehens jedoch werden sie oft als Verräter:innen empfunden. Die von ihnen gelieferten Informationen sind meist sensibler Natur und können zur Rufschädigung von Organisationen führen. Am Arbeitsplatz erfahren Whistleblower:innen oft Mobbing. Nicht selten verlieren sie ihre Stelle.

Aktuelle Rechtslage für Whistleblower:innen

Doch wer beurteilt, wann das Melden von Missständen rechtmässig ist und wann nicht? In der Schweiz sind das die Gerichte. Die aktuelle Gesetzgebung ist jedoch höchst umstritten, und die im Jahr 2000 von der Schweiz unterzeichnete OECD-Konvention deckt nur den öffentlichen Sektor ab.

Während Whistleblower:innen in privaten Unternehmen in der Europäischen Union durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie von 2019 einen besonderen Schutz geniessen, haben sie in der Schweiz einen schweren Stand, wenn sie illegales oder unethisches Verhalten im Unternehmen melden. Seit rund 20 Jahren debattiert die Schweiz bereits über Gesetze, die Whistleblower:innen einen arbeits- und strafrechtlichen Schutz gewähren sollen.

Seit 2015 drohen Whistleblower:innen und Medienschaffenden zudem Strafverfahren, wenn sie zwecks Aufdeckung von Due-Diligence-Versäumnissen Bankdaten weitergeben, bzw. über geleakte Bankdaten berichten, d.h. über Daten, die sie (illegal) über eine Person erhalten haben, die das Bankgeheimnis verletzt. Auch wenn die Daten von öffentlichem Interesse sind und erhebliche Missstände (auch krimineller Natur) aufdecken.

Laut UNO verstossen solche Strafverfahren gegen internationale Menschenrechtsvorschriften. In keinem anderen demokratischen Land ist es mitunter ein Verbrechen, über solche Missstände zu berichten, solange die Enthüllungen im öffentlichen Interesse sind.

Der Kaufmännische Verband Schweiz setzt sich seit Jahren aktiv für einen besseren Schutz von Whistleblower:innen ein.

Kein ausreichender Schutz von Whistleblower:innen

Die strafrechtliche Verfolgung von Whistleblower:innen, u. a. von Medienschaffenden, schränkt die Meinungs- und Pressefreiheit in der Schweiz drastisch ein. Dies gilt es, unbedingt zu ändern. In der Schweiz laufen deswegen zahlreiche Bemühungen, um das rechtmässige Vorgehen bei der Meldung von Missständen und Gesetzesverstössen zu regulieren und Whistleblower:innen vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Auch der Kaufmännische Verband Schweiz setzt sich bereits seit mehreren Jahren aktiv für einen besseren Schutz von Whistleblower:innen ein – sowohl gegenüber einzelnen Berufsleuten und Branchen wie auch auf politischer Ebene. So war der Präsident des Kaufmännischen Verbands Schweiz, Daniel Jositsch, bei der Teilrevision des Obligationenrechts 2014 massgeblich beteiligt.  

Jedoch hat das Parlament diese Revision, wie auch sämtliche anderen politischen Vorstösse zum besseren Schutz von Whistleblower:innen, zurückgewiesen.

Bis heute gibt es keinen ausreichenden Schutz von Whistleblowern:innen, welche in privatwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten. Dies muss sich ändern. Der Kaufmännische Verband Schweiz arbeitet weiter an einer Lösung zugunsten seiner Mitglieder und aller betroffenen Berufsleute.

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