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Der Lehrvertrag bildet die notwendige Grundlage eines Lehrverhältnisses. Er muss in schriftlicher Form verfasst und von der kantonalen Behörde genehmigt werden. Der Kaufmännische Verband erklärt dir, was alles in den Vertrag gehört und wie du ihn erfolgreich abschliesst.
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Hast du das Vorstellungsgespräch erfolgreich gemeistert? Dann geht es jetzt darum, den Lehrvertrag aufzugleisen. Was heisst das genau? Im Lehrvertrag verpflichtet sich dein Lehrbetrieb, dich für einen bestimmten Beruf fachgemäss auszubilden (gemäss OR Art. 344-346a). Du verpflichtest dich im Gegenzug, zum Zweck der Ausbildung in diesem Lehrbetrieb zu arbeiten.
Der Lehrvertrag ist für alle Berufe gleich aufgebaut. Er gilt für alle drei- oder vierjährigen Grundbildungen mit EFZ und alle zweijährigen Grundbildungen mit EBA.
Zum Infoportal Berufsbildung.ch und den Musterverträgen.
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Der Lehrvertrag ist insofern ein spezieller Arbeitsvertrag, als er auf die Dauer deiner Lehre beschränkt ist. Viele Elemente deines Lehrvertrages sind aufgrund des öffentlichen und privaten Rechts vorbestimmt und können nicht frei vereinbart werden. Gewisse Punkte wie Lohn und Anzahl Ferienwochen sind grundsätzlich verhandelbar. Es macht also Sinn, sich frühzeitig über die Empfehlungen des Kaufmännischen Verbands zu informieren.
Auch gelten in vielen Betrieben zusätzliche betriebsinterne Reglemente (z.B. Personalreglement). Diese sind oft integrierter Bestandteil der Anstellungsverträge und auch für die Lernenden verbindlich – sofern sie nicht dem Lehrvertrag widersprechen.
In deinem Lehrvertrag werden folgende Elemente definiert:
- Art und Dauer der beruflichen Ausbildung
- Lohn
- Dauer der Probezeit
- Arbeitszeit
- Ferien
Die Bezahlung der obligatorischen Lehrmittel sowie BYOD-Geräten (Bring your own device) sollte ebenfalls im Lehrvertrag geregelt sein. Der Kaufmännische Verband empfiehlt den Lehrbetrieben, die Kosten zu übernehmen.
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Nur ein schriftlicher Lehrvertrag ist ein gültiger Vertrag: Den Lehrvertrag unterschreibst du (als Minderjährige/r gemeinsam mit deinen Eltern) und dein Lehrbetrieb. Anschliessend wird der Lehrvertrag vom kantonalen Amt für Berufsbildung kontrolliert und genehmigt.
Der Vertrag ist verbindlich und kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Prüfe den Inhalt also genau, bevor du etwas unterschreibst und frage nach, falls dir etwas nicht klar ist. Du kannst deinen Betrieb jederzeit anrufen oder der zuständigen Person eine Mail schreiben. Versuche deine Fragen zu bündeln. Schreibe sie dir auf und kläre alle auf einmal.
Der Lehrvertrag ist für alle Berufe gleich aufgebaut. Er gilt für alle drei- oder vierjährigen Grundbildungen mit EFZ und alle zweijährigen Grundbildungen mit EBA. Lade ein Muster vor der Unterzeichnung herunter und schaue es dir genau an.
Zum Infoportal Berufsbildung.ch und den Musterverträgen.
Kläre gleich bei der Unterzeichnung des Lehrvertrags mit deinem Betrieb ab, ob du ihnen die Zeugnisse des letzten Schuljahres nachträglich zuschicken sollst.
Bevor es dann losgeht, kontaktiert dich dein Betrieb, um dich über das Wichtigste zu informieren.
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Bildung – Jugend
Kaufmännischer Verband Schweiz