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Coronavirus: Der Kaufmännische Verband begrüsst die schweizweit einheitlichen Massnahmen
Heute hat der Bundesrat neue Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 beschlossen. Der Bundesrat übernimmt wieder die Führungsrolle und führt schweizweit einheitliche Massnahmen ein. Nur so kann das Gesundheitssystem entlastet und ein Lockdown verhindert werden. Der Kaufmännische Verband unterstützt die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Ausweitung des Härtefallprogramms, um wirtschaftliche Folgen für Unternehmen und Angestellte abzufedern.
Der Kaufmännische Verband kann die Absicht des Bundesrats, einen zweiten nationalen Lockdown möglichst zu verhindern, nachvollziehen. Die negativen Folgen der ersten Corona-Welle sind immer noch beträchtlich und die sozio-ökonomischen Konsequenzen eines zweiten Lockdowns wären tiefgreifend: erneuter Anstieg der Arbeitslosigkeit, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, weitere Konkursmeldungen usw. Daher begrüsst der Kaufmännische Verband die neuen schweizweit einheitlichen Massnahmen. Auch er ruft auf, diese Massnahmen sowie die Schutzkonzepte konsequent umzusetzen – im Betrieb wie auch im Homeoffice (vgl. Medienmitteilung vom 11.11.2020).
Rasche und unkomplizierte Hilfe gefordert
Der Kaufmännische Verband begrüsst die Ausweitung des Härtefallprogramms um 1.5 Milliarden Franken. Er fordert rasche und unkomplizierte Hilfe sowohl für Unternehmen als auch für Selbständigerwerbende und Angestellte, welche direkt oder indirekt von den Massnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie betroffen sind. «Es ist wichtig, dass auch nach dem 1. Januar 2021 die notwenigen Hilfen für die Betroffenen bereitstehen», sagt Ursula Häfliger, Verantwortliche Politik beim Kaufmännischen Verband. Sobald sich abzeichnet, dass die Härtefallregelung in den Kantonen zu wenig schnell greift, muss der Bundesrat das Solidarbürgschaftssystem wieder einführen. Dies gewährleistet rasche und unbürokratische Hilfe bei Liquiditätsengpässen für von der Krise betroffene Unternehmen.
Ausserdem fordert der Kaufmännische Verband, dass auch Angestellte mit tiefen Löhnen, die in Kurzarbeit sind, unterstützt werden. «Im Tieflohnbereich sind 80 % des Lohnes oft zu wenig, um über die Runden zu kommen, daher erwarten wir auch Unterstützung für diese Angestellten», so Häfliger.
Engagement in Zeiten der Krise
Sowohl auf politischer und sozialpartnerschaftlicher Ebene, wie auch gegenüber seinen Mitgliedern, wird der Kaufmännische Verband weiterhin sein bestmögliches tun, um gute Lösungen während der Corona-Krise zu finden. Er steht Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden, KV-Lernenden sowie Berufs- und Praxisbilder/innen tatkräftig zur Seite.
In seinem Corona-FAQ beantwortet der Kaufmännische Verband die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Was können Erwerbstätige von ihrem Arbeitgeber und ihrem Vorgesetzten erwarten, wenn sie weiterhin vor Ort im Betrieb arbeiten müssen? Was muss man im Homeoffice oder bei Kurzarbeit beachten? Wie kann man die Lernenden-Ausbildung auch remote sicherstellen? Das Corona FAQ steht Mitgliedern sowie Nichtmitgliedern des Verbands kostenlos zur Verfügung.
Links und Downloads
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Medienmitteilung: Coronavirus: sicher durch die zweite Welle (11.11.2020)
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Corona-FAQ des Kaufmännischen Verbands