Seitennavigation & Suche

Coronavirus: Homeoffice und Ladenschliessungen – rasche Hilfe notwendig

Heute hat der Bundesrat neue Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 beschlossen. Es gilt wo immer möglich eine Homeoffice-Pflicht. Zudem müssen alle Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten, bis auf weiteres schliessen. Restaurants sowie Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin bis Ende Februar geschlossen. Der Kaufmännische Verband unterstützt die beschlossenen Massnahmen und die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Vereinfachung des Härtefallprogramms, um Erwerbsausfälle für die betroffenen Unternehmen und Angestellte abzufedern.

13.01.2021

Neben der fünfwöchigen Verlängerung der bisher geltenden Massnahmen hat der Bundesrat heute neue Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 beschlossen. Unter anderem müssen alle Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten, bis auf weiteres schliessen. Der Kaufmännische Verband kann die erweiterte Schliessung aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage nachvollziehen. Eine reduzierte Mobilität kann dazu beitragen die Ausweitung zu verlangsamen. 

Dasselbe gilt auch für die neu eingeführte Homeoffice-Pflicht. Es ist aus Sicht der Angestellten unabdingbar, dass ihre Gesundheit so gut wie möglich geschützt wird. Die Arbeit im Homeoffice reduziert mögliche Verbreitungswege des Virus während des Arbeitswegs und bei Arbeit im Betrieb. «Das Arbeiten von zuhause darf jedoch keinesfalls auf Kosten der Arbeitnehmenden geschehen», so Caroline Schubiger, Leiterin Beruf und Beratung beim Kaufmännischen Verband Schweiz. «Es gilt in Anbetracht der Corona-bedingten Ausnahmesituation Augenmass zu halten.»

Erwerbsausfälle abfedern

Ausserdem begrüsst der Kaufmännische Verband die Vereinfachung und Ausweitung der Härtefallhilfen. Unternehmen, Selbständigerwerbende und Angestellte, welche direkt oder indirekt von den behördlichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie betroffen sind, müssen rasch und unkompliziert Hilfe erhalten. Besonders in der Tieflohnbranche, zu der auch der Detailhandel, die Gastronomie und Hotellerie zählen, ist eine schnelle finanzielle Entschädigung gefragt. «Eine Vereinfachung des Härtefallprogramms sowie die Weiterführung der Kurzarbeitsbeiträge im Tieflohnbereich sind dringend notwendig. Beschäftigte in Branchen mit Tieflohnstellen stehen besonders unter Druck.  Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und ihr Erwerbsausfall müssen dringend abgefedert werden», so Schubiger.

Kontakte

Kommunikation

Kaufmännischer Verband Schweiz
T +41 44 283 45 13
M Mail
Kommunikation

Michel Lang

Leiter Sozialpartnerschaft, Kaufmännischer Verband Schweiz
T T +41 44 283 45 53
M Mail
Michel Lang

Links und Downloads