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Coronavirus: Lockerungsschritte langfristig sichern

Die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 sind ein Balanceakt zwischen der Eindämmung der Epidemie und der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. In seiner letzten Medienkonferenz vom 24. Februar 2021 hat der Bundesrat einen ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt beschlossen. Dieser tritt per 1. März 2021 in Kraft. Der Kaufmännische Verband unterstützt die angekündigten Öffnungsschritte, ruft aber weiterhin zu einer konsequenten Umsetzung der betrieblichen sowie ausserbetrieblichen Schutzkonzepte – insbesondere im Detailhandel – auf.

1.3.2021

Die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen sehen in einem ersten Schritt Lockerung für Läden/Verkaufsflächen, Museen und Lesesäle von Bibliotheken sowie Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanische Gärten vor. Im Freien sind ab 1. März 2021 Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Sofern es die epidemiologische Lage erlaubt, soll der nächste Öffnungsschritt am 22. März erfolgen. Im Fokus stehen dabei u.a. die Teil-Öffnung der Gastrobetriebe (Restaurantterrassen) und die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht.

Dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben mehr Raum geben

Der Kaufmännische Verband kann die Vorgehensweise des Bundesrats gut nachvollziehen: Die schrittweise Lockerung der behördlichen Massnahmen ist ein positives Signal für Wirtschaft und Gesellschaft und lässt wieder aufatmen. «Die negativen Folgen der beiden Corona-Wellen sind immer noch beträchtlich», sagt Caroline Schubiger, Leiterin Beruf und Beratung beim Kaufmännischen Verband. «Mit der Wiederaufnahme von gesellschaftlichen Aktivitäten und der Ladenöffnungen können wir der Gefahr einer sozialen Isolierung sowie auch Lohneinbussen besser entgegenwirken. Insbesondere bei Haushalten mit niedrigen Einkommen (vgl. KOF) darf das Armutsrisiko nicht unterschätzt werden.»

Auch müssen Branchen, die weiterhin von den behördlichen Einschränkungen betroffen sind (Gastrobetriebe, Musikschaffende usw.), über ausreichende Kurzarbeitsentschädigungen verfügen. Im Tieflohnbereich sind 80% des Lohns oft zu wenig, um über die Runden zu kommen (vgl. Sessionsvorschau Frühjahr 2021). 

Schutzkonzepte konsequent umsetzen und einhalten

Dennoch bleibt die Lage aufgrund der neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil. Um eine erneute Zunahme der Corona-Infektionen und einen erneuten nationalen Lockdown zu vermeiden, ruft der Kaufmännische Verband deshalb zu einer konsequenten Umsetzung der Schutzkonzepte auf (vgl. MM 11.11.2020). «Mit den beschlossenen Massnahmen treffen wieder vermehrt Menschen aufeinander. Es ist deswegen besonders wichtig, dass die betrieblichen sowie ausserbetrieblichen Massnahmen von allen bekannt, verstanden und umgesetzt werden» sagt Schubiger. «Wir tragen alle eine gesellschaftliche Verantwortung.» 

Den Detailhandel gezielt unterstützen

Zwar sind die meisten Massnahmen nicht neu und zum grössten Teil schon erprobt, dennoch tauchen immer wieder Unsicherheiten auf (vgl. Corona-FAQ). So geht aus einer nicht-repräsentativen Kurzumfrage des Kaufmännischen Verbands hervor, dass ein Viertel der Angestellten aus dem Detailhandel das Schutzkonzept ihres Arbeitgebers nicht kennen oder es als unzureichend erachten. Weitere 12% der Befragten haben keine Bezugsperson am Arbeitsort, bei der Informationen oder Fragen zum Schutzkonzept eingeholt werden können. Als grösste Herausforderungen werden die Planungsunsicherheit, gesundheitliche Sorgen und die soziale Isolierung angegeben. «Dieses Resultat lässt uns aufhorchen, denn obwohl die Schutzkonzepte grösstenteils bekannt sind, zeigt diese Kurzumfrage, dass sie konsequent umgesetzt werden müssen, um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu gewährleisten» betont Schubiger.

Über die allgemeinen Schutzkonzepte des BAG hinaus, braucht es konkrete, praxisnahe und vor allem berufs- und tätigkeitsspezifische Empfehlungen, die den Angestellten aus dem Detailhandel gerecht werden. Dazu gehören nicht nur die Begrenzung und Regulierung der Kundenströme sowie eine regelmässige Desinfektion/Lüftung der Innenräume, sondern auch eine bessere Transparenz über infizierte Angestellte. Schubiger schliesst ab: «Nur indem Arbeitgeber Sorge tragen und ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, können die Corona-Ansteckungen minimiert, der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden und folglich auch der Kunden erhalten und erneute Ladenschliessungen verhindert werden. Nur so kann die Planungssicherheit für alle erhöht werden.»

 

 

 

Kurzumfrage Detailhandel

Vom 11. bis 31. Dezember 2020 hat der Kaufmännische Verband Schweiz seine erwerbstätigen Mitglieder aus dem Detailhandel zur Umsetzung der Schutzkonzepte befragt. Dabei gab es unterschiedliche Fragemodule zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden in der Deutsch- und Westschweiz. Insgesamt haben sich 165 Erwerbstätige an der Kurzumfrage beteiligt. Die Einladung zur Befragung erfolgte per E-Mail. Die Befragung selbst wurde online durchgeführt.

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