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Coronavirus: Zertifikatspflicht richtig und notwendig

Angesichts der kritischen Lage in den Intensivpflegestationen der Spitäler hat der Bundesrat anlässlich seiner heutigen Medienkonferenz die Ausweitung der Zertifikatspflicht angeordnet. Der Kaufmännische Verband Schweiz unterstützt die beschlossenen Massnahmen im Freizeitbereich vollumfänglich. Die Ausdehnung auf den Arbeitsbereich begrüsst er grundsätzlich, wobei die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Angestellte dabei stets im Vordergrund stehen muss.

08.09.2021

Die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen sehen ab Montag, 13. September 2021, eine Zertifikatspflicht für den Zutritt zu Innenräumen im Freizeitbereich, wie Restaurants oder Kinos, vor. Auch eine Ausweitung auf den Arbeitsplatz ist vorgesehen. Angesichts der angespannten Lage in den Spitälern ist dieser Schritt zu begrüssen. Da auch die Impfkampagne noch nicht die erwünschte Wirkung zeigt und sich die Infektionszahlen gerade bei der jüngeren Bevölkerung im Erwerbsalter wieder verschlechtern, gilt es jetzt, die Massnahmen entsprechend anzupassen, um weitere Lockdowns zu verhindern.


Zertifikat am Arbeitsplatz kann Arbeitsbedingungen verbessern

Mit den heute beschlossenen Massnahmen ermöglicht der Bundesrat nun auch den Einsatz des Covid-Zertifikats am Arbeitsplatz. Für den Kaufmännischen Verband Schweiz muss dabei die Erleichterung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden im Vordergrund stehen. «In gewissen Arbeitssituationen kann eine Zertifikatspflicht die Arbeitsbedingungen erleichtern» erklärt Ursula Häfliger, Verantwortliche Politik beim Kaufmännischen Verband Schweiz. Als Beispiele sind denkbar: physische Arbeit in Innenräumen verbunden mit viel Mobilität oder Proximität sowie Arbeitssitzungen oder Workshops von längerer Dauer. Bei der Arbeit mit viel Kundenkontakt sind weiterhin die Schutzkonzepte mit physischen Barrieren, wie Schutzmasken oder Trennwände notwendig. Den Einbezug der Angestellten bei der Gestaltung der betrieblichen Schutzmassnahmen begrüsst der Kaufmännische Verband Schweiz dabei ausdrücklich.


«Zertifikat Light» schützt nur bedingt

Das vom Bundesrat empfohlene «Zertifikat Light» scheint in der Umsetzung wenig praktikabel. Aus Sicht des Kaufmännischen Verbands Schweiz ist es zu verantworten, dass der Arbeitgeber die Information besitzt, ob Angestellte für gewisse spezielle Situationen, in denen der Einsatz des Zertifikats eine Erleichterung der Arbeitsbedingungen bedeutet, geimpft, getestet oder genesen sind, solange diese Informationen vertraulich behandelt werden. Gewisse Massnahmen setzen auch jetzt schon einen solchen Informationsaustausch voraus, wie zum Beispiel das Pool-Testing oder Impftermine während der Arbeitszeit. Dies ist auch mit einem Zertifikat kaum zu vermeiden. Umgekehrt würde der Einsatz des «Zertifikats Light» gerade aufgrund mangelnder Informationen das Vorweisen eines Zertifikats bei jedem Zutritt zum Arbeitsplatz bedingen, da Zertifikate aufgrund von Testresultaten zum Teil nur 48 Stunden gültig sind.


Regeln zur Kostenübernahme begünstigen Alternativen

Sofern sie keine Pool-Tests anbieten, verlangt der Bundesrat von den Arbeitgebern die Übernahme der Testkosten. Wer aber entweder bezüglich der Schutzmassnahmen, der Arbeit oder dem Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln Alternativen anbietet, muss die Testkosten nicht übernehmen. Für den Kaufmännischen Verband Schweiz ist dies ein gangbarer Weg, da diese Lösung für Betriebe und Angestellte verschiedene Optionen offen lässt.


Arbeitgeber in die Pflicht nehmen

Der Kaufmännische Verband Schweiz appeliert aber auch an Arbeitgeber, ihren Angestellten – sollten diese es wünschen – eine Covid-19-Impfung während der Arbeitszeit und bei vollem Lohn zu ermöglichen. Häfliger betont: «Mögliche Hürden zur Impfung sollten möglichst abgebaut werden. Es dürfen für Arbeitnehmende keine Zweifel darüber bestehen, dass sie ohne finanzielle Einbussen und ohne negative Konsequenzen für ihr Arbeitsverhältnis eine Covid-Impfung erhalten können. Einen Impftermin zu Randzeiten wahrzunehmen, ist aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich.»  
 

Engagement in Zeiten der Krise

Sowohl auf politischer und sozialpartnerschaftlicher Ebene, wie auch gegenüber seinen Mitgliedern, wird der Kaufmännische Verband Schweiz weiterhin sein bestmögliches tun, um gute Lösungen während der Corona-Krise zu finden. Er steht Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden, KV-Lernenden sowie Berufs- und Praxisbilder/innen tatkräftig zur Seite. In seinem Corona FAQ beantwortet der Kaufmännische Verband Schweiz die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Das Corona FAQ steht Mitgliedern sowie Nichtmitgliedern des Verbands kostenlos zur Verfügung.

Kontakt

Ursula Häfliger

Verantwortliche Politik beim Kaufmännischen Verband Schweiz und Geschäftsführerin der plattform
T T +41 44 283 45 78
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Ursula Häfliger

Kommunikation

Kaufmännischer Verband Schweiz
T +41 44 283 45 13
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