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Einigung über neuen GAV mit Swissport, Station Zürich
2.12.2022 – Trotz des schwierigen Umfelds im Luftverkehr haben sich die Sozialpartner Kaufmännischer Verband Schweiz, VPOD und SEV-GATA am 28. September 2022 mit dem Flughafendienstleister Swissport, Station Zürich – unter Finanzierungsvorbehalt des Arbeitgebers – über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Am 29. November 2022 hat Swissport International AG das interne Prüfungsverfahren abgeschlossen und offiziell gutgeheissen. Der neue GAV 2023-2026 tritt somit ab 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Mitarbeitenden von Swissport, Station Zürich haben in den vergangenen Jahren massive finanzielle Einschnitte in Kauf genommen, um das wirtschaftliche Überleben ihres Unternehmens zu sichern und die Arbeitsplätze zu erhalten. Zu den ohnehin prekären Arbeitsbedingungen ist mit Beginn der Corona-Krise auch ein akuter Personalmangel und eine massive Zunahme überlanger Arbeits- und Präsenzzeiten hinzugekommen. Entsprechend liefen seit April 2022 diverse Verhandlungsrunden zwischen Swissport, Station Zürich und seinen Sozialpartnern, um sozialverträgliche Arbeitsbedingungen – wie im ehemaligen GAV 2019 definiert – wieder herzustellen (vgl. Solidarität Luftverkehr). Ihren Unmut haben die betroffenen Swissport-Angestellten im Sommer öffentlich kundgetan: Erst wurde der temporäre «Krisen-GAV» gekündigt, anschliessend gegen die unhaltbaren Arbeitsbedingungen am Flughafen Zürich protestiert und landesweit zur Solidarität mit dem Bodenpersonal aufgerufen.
Das Abwarten des internen Prüfungsverfahrens bei Swissport International AG und die Unsicherheit über die GAV-Zukunft haben nun endlich ein Ende: Nach intensiven Verhandlungsrunden hat Swissport, Station Zürich dem neu ausgehandelten GAV 2023- 2026 der Sozialpartner zugestimmt. Der neue GAV beruht weitgehend auf den guten Arbeitskonditionen des GAV 2019 und des damit verbundenen Sozialplans. Die Löhne werden darin gesamthaft um 1% angehoben – eine mit der Aufhebung des «Krisen-GAV» verbundene Verpflichtung. Für das Jahr 2023 wird ausserdem ein Teuerungsausgleich von 3% bezahlt. Für die Folgejahre wurde eine Grundsatzregelung im Umgang mit zukünftiger Teuerung ausgehandelt und im GAV verankert.
«Wir sind erleichtert, dass das interne Prüfungsverfahren von Swissport International AG zur Finanzierbarkeit des Verhandlungsergebnisses zu einem positiven Abschluss gekommen ist und dem neuen GAV verbindlich zugestimmt wurde» sagt Michael Horvath, Fachverantwortlicher Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz. Damit wird sichergestellt, dass die Swissport-Angestellten ab 2023 wieder über faire und geregelte Arbeitsbedingungen verfügen und nicht in einen vertragslosen Zustand rutschen. «Von Swissport, Station Zürich erwarten wir vor allem ein besseres Verständnis für die psychosoziale Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und eine griffigere Work-Life-Balance, welche mehr Erholungsphasen und ein Sozialleben ausserhalb der Arbeitszeit ermöglicht» führt Horvath fort.
Die Konditionen des neuen GAV wurden bereits am 28. September 2022 von den Sozialpartnern und Swissport, Station Zürich angenommen. Auch die Mitglieder des Kaufmännischen Verbands Schweiz haben dem Verhandlungsergebnis im Oktober 2022 zugestimmt. «Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Swissport-Angestellten und Mitgliedern des Kaufmännischen Verbands Schweiz für ihren unermüdlichen Einsatz am Flughafen Zürich und ihr Vertrauen in uns bedanken.» Horvath betont: «Als langjähriger Sozialpartner werden wir uns auch in Zukunft für Rechtssicherheit, Dialog, Transparenz sowie fortschrittliche und zeitgemässe Arbeitsbedingungen einsetzen. Die Umsetzung und Einhaltung des neuen GAV werden wir eng überprüfen und begleiten.»
Der neue GAV tritt ab 1. Januar 2023 für vier Jahre in Kraft. Er regelt die Arbeitsbedingungen von rund 1500 Angestellten im Monats- sowie im Stundenlohn.
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