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Frauenstreik 2024 – Weil uns Gleichstellung wichtig ist
14.6.2024 – Verbände und Gewerkschaften rufen für den 14.6.2024 zum landesweiten Frauenstreik auf – mit dem Ziel, breitenwirksam auf Missstände aufmerksam zu machen. Als Kompetenzzentrum für Bildung und Beruf setzt sich der Kaufmännische Verband Schweiz schon lange für die Gleichstellung von Mann und Frau und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung und Privatleben ein. Auch auf politischer Ebene.
33 Jahre nach dem landesweiten Frauenstreik vom 14. Juni 1991 rufen Verbände und Gewerkschaften für den 14.6.2024 wieder zu einem Frauenstreik auf. Der Kaufmännische Verband Schweiz unterstützt jetzt, wie auch damals, die Anliegen zur Gleichstellung und ermutigt seine Mitglieder auf immer noch bestehende Missstände aufmerksam zu machen.
Rechtliche Situation
Der Frauenstreik 2024 ist kein Streik im rechtlichen Sinn, weshalb eine allfällige Arbeitsniederlegung nicht durch das Streikrecht gedeckt wäre. Es handelt sich vielmehr um eine politische Kundgebung, die nicht in einem direkten Zusammenhang zum konkreten Arbeitsverhältnis steht. Daher empfiehlt der Kaufmännische Verband Schweiz seinen Mitgliedern keine Arbeitsniederlegung, also keinen Arbeitsstreik. Dies insbesondere für Arbeitnehmende, die einem GAV mit Friedenspflicht unterstellt sind. Auch sollten Lernende und Studierende dem Unterricht nicht unentschuldigt fernblieben. Eine Teilnahme am Frauenstreik vom 14.6.2024 sollte also als bewilligte Absenz, bzw. als Urlaub bezogen werden.
Solidaritätsbekundung
Umso wichtiger sind Aktionen, die ohne Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses auf die Verbesserung der Gleichstellung von Mann und Frau und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung und Privatleben aufmerksam machen und mit denen Arbeitnehmer:innen ihre Solidarität zum Frauenstreik ausdrücken können. Dazu gehören z.B. das Tragen von bedruckten T-Shirts, Buttons usw. oder das Organisieren von Gesprächsrunden zum Thema (Un)gleichheit im Freundeskreis oder im Unternehmen.
Politische Forderungen
Der Kaufmännische Verband Schweiz sieht den landesweiten Frauenstreik als grosse Chance, um breitenwirksam auf verschiedene Themen der Gleichberechtigung aufmerksam zu machen. Er sieht in folgenden Bereichen dringenden Handlungsbedarf.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Eltern- und nicht Frauensache.
- Es braucht eine Elternzeit.
- Teilzeitarbeit muss auch für Männer attraktiver werden.
- Die betrieblichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben müssen verbessert werden, z.B. durch flexibles Arbeiten, keine Sitzungen zu Randzeiten.
- Die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie in der höheren Berufsbildung müssen verbessert werden.
- Die Altersvorsorge für Leute mit Einkommenslücken und niedrigen Einkommen (z.B. Teilzeitangestellte) muss besser werden.
- Die Elternbeiträge für familienexterne Kinderbetreuung sind zu senken.
- Es braucht eine steuerliche Gleichbehandlung (Individualbesteuerung) – unabhängig vom Zivilstand.
- Es sind steuerliche Anreize fürs Arbeiten zu schaffen (z.B. durch einen höheren Abzug der Kinderbetreuung).
- Es braucht mehr Frauen in Führungspositionen (z.B. durch Teilzeitkarrieren, Jobsharing).
- Die Lohnsysteme müssen auf ihr Diskriminierungspotenzial überprüft und korrigiert werden.
- Frauen und Männer sollen am Arbeitsplatz und in der Ausbildung nicht aufgrund ihres Geschlechts anders behandelt werden.
- Frauen müssen sich zu Hause und im öffentlichen Raum sicher fühlen können.
Diese Massnahmen sollen Frauen bei der Arbeit und im Privatleben stärken. Gemeinsam mit seiner politischen Allianz «die plattform setzt sich der Kaufmännische Verband Schweiz deswegen u.a. für Lohngleichheit, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben sowie Anreize für die Erwerbsarbeit – wie z.B. eine Individualbesteuerung – für die betroffenen Bevölkerungsgruppen ein. Auch eine Elternzeit verteilt die finanziellen Risiken gleichmässiger auf beide Elternteile.