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Höhere Löhne und mehr freie Wochenenden

1.11.2023 - Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Tankstellenshops wurde zum ersten Mal durch die Sozialpartner neu verhandelt. Nach jahrelangen Verhandlungen und einem langwierigen Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung tritt der GAV am 1.November 2023 in Kraft. Der neue GAV bringt u. a. Verbesserungen bei den Mindestlöhnen – inklusive neuen verbindlichen Mindestlöhnen im Tessin – , der Arbeitsplanung, der Vereinbarkeit von privatem und beruflichem Leben sowie der Arbeitssicherheit.

Die Sozialpartner, der Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS und die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz haben die Verhandlungen zur Erneuerung des GAV der Tankstellenshops im Jahr 2020 aufgenommen. Sie wurden während der Covid-Pandemie eingestellt. Nach zahlreichen Verhandlungssitzungen 2020-21 konnten sich die Sozialpartner auf einen neuen GAV mit Verbesserungen einigen.

Höhere Mindestlöhne

Die Mindestlöhne werden bis 2024 um 130 Franken erhöht (+ 3,14 % bis 3,47 %, je nach Dienstalter und Qualifikation). Ausserdem wird eine neue Lohnkategorie eingeführt, die die Dienstjahre für ungelerntes Personal berücksichtigt. Im Kanton Tessin werden endlich verbindliche Mindestlöhne in der Branche der Tankstellenshops eingeführt. Dies ist ein wichtiger Fortschritt, der das Ende der Tessiner Ausnahme markiert und sicherstellt, dass alle Bestimmungen des GAV nun in der ganzen Schweiz gelten.

Mehr freie Wochenenden und bessere Planbarkeit

Den Sozialpartnern war es wichtig, in einer Branche mit verlängerten Öffnungszeiten die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu verbessern. Die Beschäftigten haben nun zweimal im Monat Anspruch auf zwei freie Tage am Stück und jährlich auf zehn freie Wochenenden pro Jahr. Der Mutterschaftsurlaub wurde leicht verbessert (16 Wochen ab dem 3. Dienstjahr (statt ab dem 4.)). Neu gibt es auch bis zu vier bezahlte Weiterbildungstage.

Weitere Verbesserungen

Die Abschlüsse werden nun besser anerkannt: Das ist wichtig, weil alle EBA und EFZ-Lehrabschlüsse, und nicht nur ein Abschluss im Verkauf, mit deutlich höheren Löhnen aufgewertet werden. Weiter sieht der  GAV bessere Regelungen für Pausen, Videoüberwachung, Kassendifferenzen, Arbeitszeiterfassung und die nächtliche und abendliche Sicherheit vor. Auch wurde die Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung verbessert: So haben Arbeitgebende und Beschäftigte neu sechs Monate Zeit, Überstunden zu kompensieren und nicht wie bis anhin bloss vier Monate.

Tessiner Einsprachen abgewiesen

Die Sozialpartner sind erfreut, dass der Bundesrat nach einem sehr langen Verfahren alle Argumente der zahlreichen Einsprachen von Tessiner Arbeitgeber:innen, die einen Mindestlohn für die Arbeitnehmer:innen in ihrem Kanton ablehnten, zurückgewiesen hat. Sie bedauern jedoch, dass diese Blockadehaltung das Inkrafttreten des GAV und seine Verbesserungen um fast zwei Jahre verzögert hat.

Die Sozialpartner werden weiterhin gemeinsam daran arbeiten, die Attraktivität der Branche für Arbeitnehmende und Arbeitgeber:innen zu verbessern.

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