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Neue Lohnempfehlungen für KV-Lernende und Lernende im Detailhandel
23.08.2022 – Der Kaufmännische Verband Schweiz empfiehlt für kaufmännische Lernende und Lernende im Detailhandel um bis zu CHF 30.- mehr Lohn pro Monat, was einer Erhöhung von bis zu 3.9% entspricht. Die aktuelle Teuerung und der Anstieg der Gesundheitskosten in den letzten Jahren machen diese Anpassung unumgänglich. Die neuen Lohnempfehlungen gelten für die Lehrverträge ab 2023.
Jährlich analysiert der Kaufmännische Verband Schweiz die Lohnentwicklung für kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Berufsleute. Daraus leitet er branchenübergreifende Lohnempfehlungen ab. Mit den Löhnen für den Berufsnachwuchs setzt sich der Kaufmännische Verband Schweiz spezifisch auseinander. Dabei berücksichtigt er vor allem die Teuerung, die Entwicklung der Gesundheitskosten sowie die aktuell ausbezahlten Lernendenlöhne. Die diesjährige Analyse hat ergeben, dass es für die ab 2023 geltenden Lehrverträge dringend eine Erhöhung braucht: Zukünftigen Lernenden können monatlich bis zu CHF 30.- resp. bis zu 3.9% mehr Lohn erwarten.
Teuerung und steigende Gesundheitskosten
Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage und des gegenwärtigen Inflationsschubs sind die Konsumentenpreise dieses Jahr besonders stark angestiegen. Hinzu kommen steigende Gesundheitskosten, welche nicht in der Teuerung abgebildet werden: In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Krankenkassenprämien für die Kategorie Kinder (0-18 Jahre), zu welcher die meisten Lernenden zählen, um knapp einen Drittel erhöht. «Mit der Erhöhung der Minimallohnempfehlungen wird sichergestellt, dass die Lernenden weiterhin einen gerechten Lohn erhalten, der trotz Teuerung und steigender Gesundheitskosten auf dem Niveau der Vorjahre bleibt», erklärt Kathrin Ziltener, Fachverantwortliche Berufsbildung beim Kaufmännischen Verband Schweiz.
Faire Löhne, die der wirtschaftlichen Realität entsprechen
Ein weiterer Grund zur Anpassung der Lernendenlöhne sind die aktuell ausbezahlen Löhne, welche der Kaufmännische Verband Schweiz jährlich in seiner Lehrabgänger:innen-Umfrage (LAU) ermittelt. Die letzten Umfrageergebnisse zeigen, dass der Medianlohn für das erste und zweite Lehrjahr die Empfehlungen bereits heute trifft. Die Empfehlungen des Kaufmännischen Verbands Schweiz dienen als Referenz für viele Schweizer Lehrbetriebe und fungieren gleichzeitig als Schrittmacher für fortschrittliche Löhne. «Indem wir die Empfehlungen nach oben anpassen, bereiten wir den Weg vor, damit KV-Lernende und Lernende im Detailhandel weiterhin von einem zeitgemässen Lohn profitieren», so Ziltener.
Ab Lehrbeginn 2023 gelten folgende Empfehlungen für Kaufleute EFZ und Detailhandelsfachleute EFZ:
- 1. Lehrjahr: CHF 800.- (+CHF 30.- / +3.9%)
- 2. Lehrjahr: CHF 1010.- (+CHF 30- / +3.7%)
- 3. Lehrjahr: CHF 1500.- (+CHF 20.- / +1.3%)
Weitere Detailangaben sind im Factsheet «Empfehlungen 2023 für Lernende & Praktikant:innen» ersichtlich.
Lehrvertrag als Grundlage für ein erfolgreiches Lehrverhältnis
Anders als bei normalen Arbeitsverträgen, bei welchen der Lohn jährlich auf die Teuerung angepasst werden kann, ist im Lehrvertrag der Lohn für die ganze Lehrzeit geregelt. Das heisst, dass der Lohn bei der Unterzeichnung des Lehrvertrags bereits für zwei bis drei Jahre festgelegt wird und nicht nachverhandelt werden kann. Neben dem Lohn kann der Lehrvertrag noch weitere Bestimmungen enthalten, wie die Kosten des Schulmaterials. Dazu gehören auch die Auslagen für Geräte (BYOD – Bring your own Device) oder Sprachaufenthalte. Der Kaufmännische Verband Schweiz plädiert dafür, dass Lehrbetriebe die Ausgaben für das nötige Schulmaterial vollumfänglich übernehmen und die Hälfte der Kosten sowie der Arbeitszeit für Sprachaufenthalte tragen. Lernenden und Eltern steht der Kaufmännische Verband Schweiz beratend zur Seite und bietet mit seinen Ratgebern und Merkblättern spezifisches Informationsmaterial rund um den Lohn und den Lehrvertrag an.