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Homeoffice während der Lehre
Die Arbeitswelt befindet sich in einem Wandel. Digitale Möglichkeiten und flexibles Arbeiten gehören heute zum Arbeitsalltag. In der Lehre eignen sich die Lernenden diese digitalen Kompetenzen an. Um gesund im Homeoffice zu arbeiten, hat der Kaufmännische Verband ein Musterreglement für Lehrbetriebe erstellt.
In der heutigen schnelllebigen Welt ist mobiles Arbeiten zu einem unverzichtbaren Bestandteil vieler Unternehmen geworden. Zum einen wird die Produktivität gesteigert und es entsteht eine besser Work-Life-Balance. Darüber hinaus bietet das mobile Arbeiten auch eine enorme Chance, digitale Kompetenzen aufzubauen und zu erweitern. Diese Kompetenzen werden heute in der Grundausbildung bereits entwickelt und gestärkt. Es ist darum wichtig, Homeoffice bereits in der Lehre zu fördern. Trotz der zahlreichen Vorteile, die das Homeoffice mit sich bringt, gibt es auch einige Risiken, die berücksichtigt werden müssen – z.B. die Gefahr der sozialen Isolation oder die Schwierigkeit, Arbeit und Privatleben voneinander zu trennen.
Damit die Lernenden von Homeoffice profitieren und die Risiken minimal sind, bedarf die Ausbildung auf Distanz spezifische Regeln. Der Kaufmännische Verband hat dafür ein Musterreglement erstellt und empfiehlt für den Beginn der Lehre maximal einen Tag Homeoffice und zu einem späteren Zeitpunkt in der Lehre maximal zwei Tage.
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Die Ausbildung auf Distanz bedarf aber gegenüber einer Standardvereinbarung noch spezifische Regeln. Der Kaufmännische Verband hat ein Musterreglement erstellt, welches sowohl Lernende wie auch Betriebe unterstützen soll.
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Der Kaufmännische Verband hat vom 9.12.2022 bis am 28.1.2023 eine Online-Umfrage bei rund 190 Berufs- und Praxisbildner:innen durchgeführt. Die befragten Berufs- und Praxisbildner:innen gaben an, dass rund ein Viertel der Lernenden regelmässig im Homeoffice bzw. remote arbeitet. Dabei arbeiten die allermeisten Lernenden ungefähr einen Tag pro Woche im Homeoffice (knapp 80%). Eine grössere Minderheit arbeitet ungefähr zwei Tage pro Woche im Homeoffice (15%) und nur ganz wenige Lernende arbeiten mehr als zwei Tage Homeoffice bzw. remote.
Wenn angeschaut wird, in welchem Lehrjahr Lernende eher im Homeoffice arbeiten, kann keine klares Muster ausgemacht werden. Was sich aber klar zeigt, ist, dass zu Beginn der Lehre weniger Tage pro Woche im Homeoffice verbracht werden. Im ersten Lehrjahr arbeiten die meisten Lernenden ungefähr einen Tag im Homeoffice und eine klare Minderheit zwei oder mehr Tage. Im dritten Lehrjahr arbeitet ungefähr ein Drittel der Lernenden, die überhaupt Homeoffice machen, zwei Tage im Homeoffice – die restlichen zwei Drittel arbeiten noch immer einen Tag pro Woche im Homeoffice. Dieses Muster entspricht auch den Empfehlungen des Kaufmännischen Verbands Schweiz: so empfiehlt der Verband und die Fachgruppe wbp für den Beginn der Lehre maximal einen Homeoffice Tag und zu einem späteren Zeitpunkt in der Lehre maximal zwei Tage.
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Rund zwei Drittel der befragten Berufs- und Praxisbildner:innen arbeiten regelmässig im Homeoffice bzw. remote. Dabei arbeiten sie meist ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice und achten zum Teil. darauf, dass sie sich nur dann im Homeoffice befinden, wenn sie nicht für die lernende Person zuständig sind (25% aller befragten Berufs- und Praxisbildner:innen).
Ungefähr die Hälfte der befragten Berufs- und Praxisbildner:innen schätzen die Ausbildung auf Distanz eher herausfordernd (35%) bzw. sehr heraufordernd (18%) ein. Trotzdem äussert ungefähr die Hälfte kein Bedürfnis nach weiterführender Unterstützung und sagen aus, dass sie bereits über das benötigte Know-How verfügen. Rund ein Viertel möchte sich diesbezüglich in Zukunft weiterbilden und ungefähr 15% benötigen Unterstützung in anderer Form.
Bei der Umfrage wurde zusätzlich erfragt, ob im Betrieb der Befragten Ausbildner:innen Regeln und Reglemente zur Lehre im Homeoffice existieren. Bei rund einem Drittel aller Ausbildungsbetriebe gibt es keine Regeln/Reglemente zu Homeoffice. Bei knapp 40 Prozent gibt es ein Reglement und bei ungefähr einem Viertel existieren nicht geschriebene Regeln. Für Mitarbeitende und Betriebe, die kein Reglement zur Arbeit im Homeoffice haben, hat der Kaufmännische Verband Schweiz bereits 2020 ein Mustervereinbarung für mobiles Arbeiten erstellt.
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