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GAV-TSS – Fordern Sie Ihr Geld zurück

    Wenn Sie Mitglied des Kaufmännischen Verbands Schweiz und dem von uns national ausgehandelten GAV mit den Tankstellenshop-Betreibern der Schweiz (VTSS) unterstellt sind, können Sie die auf den Lohnabrechnungen belasteten Solidaritäts- und Vollzugskostenbeiträge bis fünf Jahre rückwirkend zurückfordern. Die Höhe der Rückerstattungen hängt von den Bestimmungen des entsprechenden GAV ab.

    Füllen Sie pro Jahr das untenstehende Formular aus.

    Für einen erfolgreichen Abschluss beachten Sie bitte die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder und erforderlichen Nachweise. 

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