Seitennavigation & Suche

GAV-Holzbau – Fordern Sie Ihr Geld zurück

    Wenn Sie Mitglied des Kaufmännischen Verbands Schweiz und dem von uns national ausgehandelten GAV für das Holzbaugewerbe unterstellt sind, können Sie die auf den Lohnabrechnungen belasteten Solidaritäts- und Vollzugskostenbeiträge bis fünf Jahre rückwirkend zurückfordern. Die Höhe der Rückerstattungen hängt von den Bestimmungen des entsprechenden GAV ab.

    Füllen Sie pro Jahr das untenstehende Formular aus.

    Der GAV für das Holzbaugewerbe erfordert das zusätzliche Ausfüllen des Rückerstattungsformulars der spbh (Schweizerische paritätische Berufskommission Holzbau). 

    Für einen erfolgreichen Abschluss beachten Sie bitte die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder und erforderlichen Nachweise. 

    Dokumente hochladen

    Hinweis: Berücksichtigt werden folgende Formate: JPG, PNG, PDF (ODT, ODS) und Word.

    Datenschutzrichtlinien

    Mit dem Senden bestätigen Sie, unsere Datenschutzrichtlinien (kfmv.ch/agb) gelesen zu haben und akzeptieren diese.

    Kontakt