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Seit 2002 ist der Kaufmännische Verband Schweiz Sozialpartner der Fluggesellschaft SWISS. Der aktuelle GAV für das Bodenpersonal gilt seit Januar 2018. Rund 1500 Mitarbeitende sind ihm unterstellt.

Der GAV gilt für das gesamte Bodenpersonal der Swiss International Air Lines AG & Swiss Global Air Lines AG mit Schweizer Basisarbeitsvertrag. Für Mitarbeitende mit Wohnsitz im Ausland oder Dienstort im Ausland (für entsandte Mitarbeitende) kann es zu besonderen Ausführungswegen kommen; es gelten die Ansprüche auf Basis des gültigen GAV, sofern das IAB (International Assignment Booklet) keine abweichenden Bestimmungen enthält.

Gesamtarbeitsvertrag SWISS Bodenpersonal 2018 - inkl. Lohnanpassungen per 1.1.2023

Die SWISS erklärt sich bereit darauf hinzuwirken, dass das im vorliegenden GAV geregelte Lohnminimum auch von jenen Firmen eingehalten wird, von welchen sie Arbeitskräfte ausleiht.

Als Mitarbeiter:in stehen Sie und Ihre Arbeitsbedingungen bei der SWISS für uns im Zentrum. Deshalb versuchen wir als Sozialpartner fortlaufend die besten Bedingungen für Sie zu erreichen. Der Gesamtarbeitsvertrag zwischen SWISS und den Sozialpartnern bietet Ihnen viele Vorteile.

Die Wichtigsten Vorteile im Überblick

Arbeitszeit

  •  Es gilt eine 42 Stunden Woche.

Berufliche Vorsorge

  •   Anteil der SWISS an die Altersgutschriften beträgt 60%, der Anteil der Versicherten beträgt 40%

Beruf und Familie

  • Mutterschaftsurlaub:
    > 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (80% Lohn)
    im ersten und zweiten Dienstjahr
    > 18 Wochen Mutterschaftsurlaub (100% Lohn)
    nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr

  • Jährlicher Ferienanspruch:
    > bis 49 Jahre, 25 Tage
    > ab 49 Jahre, 30 Tage
     

Pensionierung

  • Die ordentliche Pensionierung erfolgt mit dem erfüllten 64. Altersjahr.

Vollzugskostenbeiträge

Damit der GAV gepflegt, bewirtschaftet und unterhalten werden kann, bezahlen die Mitarbeitenden einen monatlichen Vollzugskostenbeitrag. Dieser sogenannte Vollzugskostenbeitrag beträgt CHF 15.00 pro Monat im GAV Stundenlohn und CHF 5.00 pro Monat im Stundenlohn (ab 1. Januar 2023).

Als Mitglied des Kaufmännischen Verbands Schweiz erhältst du deine Vollzugskostenbeiträge zurückerstattet.

Wie Sie zu Ihrem Geld kommen

Beantworten Sie für die Rückerstattung die vom Kaufmännischen Verband Schweiz automatisch an Sie versendete Mail betreffend VKB Rückerstattung fristgerecht. Bei korrekter Ausführung werden Ihnen die Vollzugskostenbeiträge für das Folgejahr jeweils per Ende Januar rückerstattet. Sollten Sie keine Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an berufspolitik@kfmv.ch.

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