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GAV Swissport International AG, Station Zürich
Als Groundhandler führt Swissport International AG, Station Zürich im Auftrag diverser Fluggesellschaften Dienstleistungen im Bereich Passagierdienst, Ramp, Luftfrachtabfertigung, Lounge, Executive Aviation und Fuelling durch. Der aktuelle GAV gilt ab 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026.
Dem GAV Monatslohn unterstehen alle Mitarbeitenden, die im Monatslohn angestellt sind, sofern sie vom Geltungsbereich nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Ziffer 1.2.3 GAV Monatslohn). Teilzeit-Mitarbeitende im Monatslohn unterstehen dem GAV Monatslohn, sofern ihr Arbeitspensum mindestens 50% beträgt.
Dem GAV Stundenlohn unterstehen alle Mitarbeitenden, die im Stundenlohn angestellt sind, unerheblich welches Arbeitspensum vereinbart ist oder erbracht wird. (Ziffer 1.2.3 GAV Stundenlohn – Ausnahmen siehe Ziffer 1.2.3)
Als Mitarbeiter:in stehen Sie und Ihre Arbeitsbedingungen bei Swissport International AG Station Zürich für uns im Zentrum. Deshalb versuchen wir als Sozialpartner fortlaufend die besten Bedingungen für Sie zu erreichen. Der Gesamtarbeitsvertrag zwischen Swissport International AG Station Zürich und den Sozialpartnern bietet Ihnen viele Vorteile.
Die Wichtigsten Vorteile im Überblick
Arbeitszeit
- Es gilt eine 39-Stunden-Woche.
Weiterbildung
- Der Arbeitgeber kann die berufliche Weiterbildung finanziell und/oder mit Zeit unterstützen (Ziffer 2.2.9 GAV Monatslohn).
Beruf und Familie
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Mutterschaftsurlaub:
16 Wochen Mutterschaftsurlaub (100 % Lohn) - Jährlicher Ferienanspruch:
> bis Alter 42: 25 Tage
> ab Alter 43: 26 Tage
> ab Alter 45: 27 Tage
> ab Alter 47: 28 Tage
> ab Alter 49: 29 Tage
> ab Alter 51: 30 Tage
> ab Alter 53: 31 Tage
> ab Alter 55: 32 Tage
> ab Alter 57: 33 Tage
Zulage
- Die ordentliche Pensionierung erfolgt mit dem erfüllten 64. Altersjahr.
Vollzugskostenbeiträge
Damit der GAV gepflegt, bewirtschaftet und unterhalten werden kann, bezahlen die Mitarbeitenden einen monatlichen Vollzugskostenbeitrag. Dieser sogenannte Vollzugskostenbeitrag beträgt CHF 15.00 pro Monat im GAV Stundenlohn und CHF 5.00 pro Monat im Stundenlohn (ab 1. Januar 2023).
Als Mitglied des Kaufmännischen Verbands Schweiz erhalten Sie Ihre Vollzugskostenbeiträge zurückerstattet.
Wie Sie zu Ihrem Geld kommen
Beantworten Sie für die Rückerstattung die vom Kaufmännischen Verband Schweiz automatisch an Sie versendete Mail betreffend VKB Rückerstattung fristgerecht. Bei korrekter Ausführung werden Ihnen die Vollzugskostenbeiträge für das Folgejahr jeweils per Ende Januar rückerstattet. Sollten Sie keine Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an berufspolitik@kfmv.ch.
Unser Schulungsangebot
Kontakt
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Sozialpartnerschaft
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