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Einigung über die Rolle der Sozialpartner bei der Integration der CS in die UBS
31.8.2023 - Bei den Verhandlungen über die Rolle der externen Sozialpartner beim Integrationsprozess der Credit Suisse (CS) in die UBS konnten sich alle Parteien einigen. Die getroffene Vereinbarung erfüllt die Forderungen des Kaufmännischen Verbands Schweiz und garantiert, dass die externen Sozialpartner und die internen Arbeitnehmer:innen-Vertretungen den Integrationsprozess begleiten und sich aktiv für die betroffenen Mitarbeitenden einsetzen können.
Als langjähriger und bewährter externer Sozialpartner waren die Kernforderungen des Kaufmännischen Verbands Schweiz, dass die Sozialpartner in den gesamten Integrationsprozess miteinbezogen werden und dass offen und transparent über alle Vorgänge und Massnahmen kommuniziert wird. Mit der getroffenen Vereinbarung wurden diese Forderungen erfüllt. «Als Angestelltenverband liegt unser Augenmerk auf sozialverträglichen Lösungen für die betroffenen Mitarbeitenden sowie die Stärkung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit», erklärt Christian Zünd, CEO des Kaufmännischen Verbands Schweiz. «Der neu geltende Sozialplan für die UBS und die CS garantiert beides.» Der Kaufmännische Verband Schweiz begrüsst ausserdem die freiwilligen Zusatzleistungen der UBS in den harmonisierten Sozialplänen beider Banken. Zünd betont: «Entscheidend ist, dass die Sozialpartner mit am Tisch sitzen und die Integration im Interesse der Mitarbeitenden begleiten.» Der Kaufmännische Verband Schweiz als Sozialpartner bedauert jede einzelne Stelle die im Zuge der Integration abgebaut werden «Wichtig ist, dass die Führung der UBS aber auf einen Stellenabbau auf Vorrat verzichtet. Ein etappenweises Vorgehen wäre begrüssenswert», sagt Zünd. Den betroffenen Angestellten steht der Kaufmännische Verband Schweiz zudem mit seinen Beratungsdiensten und mit wichtigem Informationsmaterial tatkräftig zur Seite.
Langjähriger Sozialpartner
Seit 1920 engagiert sich der Kaufmännische Verband Schweiz in der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) und in der Vereinbarung für die Arbeitszeiterfassung (VAZ). Die aktuelle VAB gilt seit Januar 2023 und bis Dezember 2026. Die aktuelle VAZ gilt seit Januar 2023 und hat eine unbefristete Laufzeit. Rund 80 000 Bankangestellte in rund 50 Bankinstituten sind diesen Vereinbarungen unterstellt.
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Kaufmännischer Verband Schweiz