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Lohnrunde der Migros bleibt unter den Erwartungen des Kaufmännischen Verbands Schweiz
22.11.2022 – Bei den Lohnverhandlungen für 2023 zwischen Migros und den Sozialpartnern konnte leider kein gemeinsames Ergebnis erzielt werden: Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ist für den Kaufmännischen Verband Schweiz der volle Teuerungsausgleich für tiefe Einkommen bis CHF 5000.- unabdingbar. Migros hat diese Forderung abgelehnt. Trotz mangelndem Konsens nimmt der Kaufmännische Verband Schweiz die Erhöhung der Mindest- und Referenzlöhne wohlwollend zur Kenntnis.
Die Lohnverhandlungen für das Jahr 2023 zwischen Migros und den Sozialpartnern Kaufmännischer Verband Schweiz, dem Metzgereipersonal-Verband sowie der Landeskommission der Migros-Gruppe sind abgeschlossen: Zwar erhöht Migros die massgebende Lohnsumme auf den 1.1.2023 um 2 bis 2.8%, doch darin beinhaltet ist eine einmalige, freiwillige Entschädigung in Form von Warengutscheinen. «Mit einem einmaligen Gutschein können die Löhne nicht nachhaltig verbessert werden. Um den Mitarbeitenden eine sichere Existenz zu ermöglichen, müssen die Löhne im Detailhandel strukturell weiter steigen – im Minimum wäre dies der volle Teuerungsausgleich bei den tieferen Löhnen», erklärt Michel Lang, Leiter Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz. Da Migros der notwendige Teuerungsausgleich bei den Tieflöhnen abgelehnt hat, hat der Kaufmännische Verband Schweiz die Lohnvereinbarung für 2023 nicht mitunterzeichnet.
Dennoch konnte die Verhandlungsdelegation eine Erhöhung bei den Mindest- und Referenzlöhnen um jeweils CHF 100.- erreichen:
Erhöhung Mindest- und Referenzlöhne bis zum 31.3.2024* auf:
- CHF 4200.- für Mitarbeitende ohne Berufslehre (Ungelernte)
- CHF 4300.- für Mitarbeitende mit abgeschlossener 2-jähriger Berufslehre
- CHF 4400.- für Mitarbeitende mit abgeschlossener 3-jähriger Berufslehre
- CHF 4600.- für Mitarbeitende mit abgeschlossener 4-jähriger Berufslehre
*Genossenschaft Basel: Anpassung bis zum 31.3.2025; Genossenschaft Wallis: Anpassung auf CHF 4150.- bis zum 31.3.2025; Genossenschaft Tessin: Anpassung auf CHF 4100.- bis zum 31.3.2023
Fast ein Viertel von Tieflohnproblematik betroffen
Die Nichteinigung bei den Lohnverhandlungen mit Migros ist für die Angestellten im Tieflohnbereich bedauerlich. Fast ein Viertel der Angestellten im Detailhandel (22.5%) sind von der Tieflohnproblematik betroffen – doppelt so viel wie im gesamtschweizerischen Vergleich. «Ein voller Ausgleich der Teuerung hätte gerade diejenigen Menschen entlastet, die mit besonders tiefen Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Bei diesen Einkommen macht sich die Teuerung viel stärker bemerkbar, weil sie weniger sparen und auf Erspartes zurückgreifen können» so Lang. Der Kaufkraftverlust ist demnach für Angestellte mit tiefem Lohn besonders schmerzlich. Aufgrund der hohen Teuerung und der massiv steigenden Gesundheitskosten haben viele von ihnen bereits jetzt keine finanziellen Reserven mehr.
Starke Sozialpartnerschaft trotzdem
Trotz mangelndem Konsens in der diesjährigen Lohnrunde hat der Kaufmännische Verband Schweiz die konstruktive Atmosphäre der Verhandlungen geschätzt. Lang hält dazu fest: «Obwohl wir dieses Jahr keine Einigung bei den Löhnen gefunden haben, begegnen wir uns auf Augenhöhe und mit Respekt. Das ist der Grundpfeiler für unsere langjährige und erfolgreiche Sozialpartnerschaft mit Migros.» Ziel für den Kaufmännischen Verband Schweiz bleibt es weiterhin, die Löhne kontinuierlich und strukturell anzuheben – insbesondere die Mindestlöhne im Detailhandel.
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