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Umstrukturierung bei der Credit Suisse

27.10.2022 - Die Credit Suisse (CS) hat heute die Öffentlichkeit über eine Restrukturierung aufgrund einer neuen Strategieausrichtung informiert. Dabei sollen bis 2025 weltweit rund 9000 Stellen abgebaut werden – davon bis zu 2700 Stellen bis Ende Jahr. Der Kaufmännische Verband Schweiz als Sozialpartner bedauert jede einzelne Stelle, die in der Bankbranche abgebaut wird. Er nimmt die CS in die Pflicht, den betroffenen Mitarbeitenden die bestmögliche Anschlusslösung zu bieten.

Die Grossbank Crédit Suisse (CS) hat am Donnerstag, 27. Oktober 2022, weitere Restrukturierungsmassnahmen bekannt gegeben. Noch bis Ende 2022 sollen weltweit rund 2700 Stellen abgebaut werden. Das sind rund 5% des Nettopersonalbestands.

Der Kaufmännische Verband Schweiz bedauert, dass eine solche umfangreiche Umstrukturierung notwendig ist und hofft, dass mit den getroffenen Massnahmen nach Jahren von Krisen und Skandalen wieder mehr Ruhe bei der Grossbank einkehrt.

Die von der Restrukturierung betroffenen Angestellten fallen unter den 2016 verhandelten Sozialplan. Mittels der darin vorgesehenen Sozialplanleistungen sollen die Mitarbeitenden im kommenden schwierigen Prozess u.a. bei der beruflichen Neuausrichtung mittels Outplacement Services, Weiterbildungsmassnahmen usw. unterstützt werden. Hannes Elmer, Fachverantwortlicher Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz, nimmt die CS in die Verantwortung: «Die geplanten Entlassungen müssen sozialverträglich sein und es müssen gute Anschlusslösungen für die Betroffenen erfolgen. Als Sozialpartner setzen wir eine offene und zeitnahe Kommunikation gegenüber allen Betroffenen voraus.»

Der Kaufmännische Verband Schweiz steht betroffenen Mitarbeitenden mit seinen Beratungsdiensten und wichtigem Informationsmaterial in dieser schwierigen Zeit tatkräftig zur Seite.

Langjähriger Sozialpartner

Seit 1920 engagiert sich der Kaufmännische Verband Schweiz in der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) und in der Vereinbarung für die Arbeitszeiterfassung (VAZ). Die aktuelle VAB gilt seit Januar 2020 und ist bis Dezember 2022 gültig; Die aktuelle VAZ gilt seit Januar 2016 und hat eine unbefristete Laufzeit. Rund 80'000 Bankangestellte in rund 50 Bankinstituten sind diesen Vereinbarungen unterstellt.

Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Vereinbarung, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Massnahmen festlegen, um die Anzahl Kündigungen zu beschränken und deren Folgen für die Betroffenen zu mildern. Er soll soziale Härte vermeiden und die betroffenen Mitarbeitenden bei der Neuorientierung unterstützen. Der Sozialplan kommt in der Regel bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen ohne Verschulden der Arbeitnehmer:innen zum Zuge.

Sozialpartnerschaft

Kaufmännischer Verband Schweiz
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Kommunikation

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