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Seit 2012 ist der Kaufmännische Verband Sozialpartner im Bereich Personalverleih – der Vermittlung von Personal durch Dritte. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih bringt zahlreiche Verbesserungen für rund 400 000 Arbeitnehmende. Der Bundesrat hat den GAV als allgemeinverbindlich erklärt – er gilt somit für alle Betriebe der Schweiz.

Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih

Der aktuelle Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Personalverleih ist seit März 2024 gültig und wird bis Ende 2027 angewendet. Mit rund 800 unterstellten Firmen und 400 000 unterstellten Angestellten ist er einer der bedeutendsten Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz.

Weiterbildung

Die Weiterbildung für Temporärarbeitende wird von den Sozialpartnern hochgeschätzt. Alle Arbeitnehmer, die eine Tätigkeitsdauer von 88 Stunden oder mehr aufweisen, profitieren beispielsweise von Weiterbildungsunterstützung und Lohnausfallentschädigungen. Ab September 2023 können alle Anträge zeitlich flexibel über das Webportal (temptraining) eingereicht werden.

Weitere Informationen (tempservice) 

Fordern Sie Ihr Geld zurück

Wenn Sie Mitglied des Kaufmännischen Verbands Schweiz und einem von uns national ausgehandelten GAV unterstellt sind, können Sie die auf den Lohnabrechnungen belasteten Solidaritäts- und Vollzugskostenbeiträge bis fünf Jahre rückwirkend (Personalverleih 3 Jahre) zurückfordern. Die Höhe der Rückerstattungen hängt von den Bestimmungen des jeweiligen GAV ab.

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