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GAV-Personalverleih – Fordern Sie Ihr Geld zurück
Wenn Sie Mitglied des Kaufmännischen Verbands Schweiz und dem von uns national ausgehandelten GAV für den Personalverleih unterstellt sind, können Sie die auf den Lohnabrechnungen belasteten Solidaritäts- und Vollzugskostenbeiträge bis drei Jahre rückwirkend zurückfordern. Die Höhe der Rückerstattungen hängt von den Bestimmungen des entsprechenden GAV ab.
Füllen Sie pro Jahr das untenstehende Formular aus.
Der GAV für den Personalverleih erfordert das zusätzliche Ausfüllen der Selbstdeklaration von tempservice.
Für einen erfolgreichen Abschluss beachten Sie bitte die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder und erforderlichen Nachweise.
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Sozialpartnerschaft
Kaufmännischer Verband Schweiz