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Herzliche Gratulation zur erfolgreich abgeschlossenen Lehre! Mit dem QV hast du einen wichtigen Meilenstein geschafft. Nun überlegst du dir, wie es nach deiner Ausbildungszeit weitergeht? Es gibt verschiedene Möglichkeiten – von der Rekrutenschule über den Sprachaufenthalt mit Diplom bis hin zur Berufsmaturität. Du kannst natürlich auch direkt mit der Stellensuche beginnen und als junges Talent ins Berufsleben starten.

Nach dem QV stehen dir alle Türen offen

Standortbestimmung und Laufbahnberatung  

Es lohnt sich, nach der Lehre genau zu überlegen, wie die berufliche Zukunft aussehen soll. Wenn du persönliche, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen willst, gibt es sogenannte Laufbahnberatungen. Auch der Kaufmännische Verband Schweiz bietet diverse Beratungsleistungen in Zusammenhang mit deiner Karriere- und Laufbahnplanung an. Expertinnen und Experten helfen dir bei der Klärung deiner Interessen und Fähigkeiten, begleiten dich bei Entscheidungsprozessen und unterstützen dich bei der Planung und Umsetzung der nächsten Schritte.
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Bei den Berufsinformationszentren (BIZ) findest du Informationen zu allen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.  
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Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb  

Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig bei deinem Lehrbetrieb erkundigst, ob du nach Lehrabschluss weiterbeschäftigt werden kannst. Für die Unternehmung besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung. Hast du die Möglichkeit, im Betrieb zu bleiben, solltest du dich genau über die branchenüblichen Arbeitsbedingungen informieren. Eine Weiterbeschäftigung bietet dir eine gute Einstiegschance ins Arbeitsleben und ermöglicht dir, erste Arbeitserfahrungen als Ausgelernte:r zu sammeln.   

  

Militär- und Zivildienst/Zivilschutz  

Alle Männer im 18. Altersjahr mit Schweizer Bürgerrecht erhalten eine Einladung zum obligatorischen Orientierungstag. Später wird an der Aushebung deine Diensttauglichkeit geprüft. Die Rekrutierung ist obligatorisch und dauert zwei bis drei Tage. Du musst die Rekrutenschule (RS) bzw. den Zivilschutz oder Zivildienst nach deiner Erstausbildung und vor einer allfälligen Zweitausbildung absolvieren. Die RS kann aus wichtigen Gründen vorgezogen oder hinausgeschoben werden. Auf der Webseite des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport findest du weitere Informationen zur Wehrpflicht.  
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Sprach- und Auslandaufenthalte/Arbeiten im Ausland  

Aufgrund der zunehmend globalen und internationalen Denk- und Arbeitsweise gewinnen Fremdsprachenkenntnisse im Arbeitsalltag immer mehr an Bedeutung. Ein Sprachaufenthalt oder ein Arbeitseinsatz im Ausland kann deine Arbeitsmarktfähigkeit erheblich verbessern, denn je mehr Sprachen man beherrscht, desto besser.  

Abgesehen von der Verbesserung der Sprachkenntnisse dient die Auseinandersetzung mit einer neuen Umgebung und einer anderen Kultur auch der Förderung der Sozialkompetenz. Falls du nach dem Lehrabschluss noch keine Stelle gefunden hast oder noch nicht genau weisst, in welche Richtung es weitergehen soll, bietet dir der Sprachaufenthalt eine sinnvolle Möglichkeit, die Zeit zu nutzen, um dein Profil aufzubessern und zu erweitern. Um im Ausland eine Anstellung zu finden, braucht man oftmals etwas Glück, Geduld und Hartnäckigkeit. Kläre genau ab, welche Voraussetzungen für den Aufenthalt und das Arbeiten im Land deiner Wahl zu erfüllen sind.  

Erkundige dich auch über sogenannte Stagiaire-Abkommen, die die Schweiz mit verschiedenen Ländern getroffen hat.  
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Zusatz- oder Zweitlehre  

Willst du nicht im erlernten Beruf weiterarbeiten oder einfach etwas total  

anderes machen, besteht die Möglichkeit, eine Zweitlehre (zwei bis vier Jahre, je nach Beruf) in einem anderen Beruf oder eine verkürzte Zusatzlehre (meist zwei Jahre) in einem verwandten Beruf zu absolvieren. Entscheidest du dich für eine Zusatzlehre, müssten die Branchen einen grossen Unterschied haben. Du erhältst in einer Zweitlehre schliesslich immer noch einen Lernendenlohn. Falls du diese Möglichkeit in Betracht ziehst, solltest du dir überlegen, ob du eine herkömmliche Lehre in einem Lehrbetrieb machen möchtest oder eine berufsbegleitende Ausbildung für Erwachsene anstrebst. Die berufsbegleitende Ausbildung kann gut mit einer regulären Arbeitsstelle kombiniert werden. Dies bietet den Vorteil, dass deine Lohneinbussen im Vergleich zu einer herkömmlichen Zweitlehre deutlich verringert werden. In der Regel benötigst du dafür jedoch zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung im angestrebten Berufsfeld.  
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Praktikum  

Ein Praktikum bringt zusätzliche Berufserfahrung. Es ist daher nachvollziehbar, dass du als Lehrabgänger:in ohne Stelle deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mittels Praktikums erhöhen willst. Aber: Damit verkaufst du dich in vielen Fällen unter deinem Wert. Du hast die Lehre abgeschlossen und kannst ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) vorweisen, verfügst über drei Jahre Berufserfahrung und die nötigen Kompetenzen, um eine Stelle ohne Praktikum anzutreten.  

In zwei Fällen kann ein Praktikum nach der Grundbildung dennoch angebracht sein: zum einen das Praktikum beim Branchenübertritt, zum anderen – bei Erwerbslosigkeit – das Berufspraktikum. Berufspraktika werden von der Arbeitslosenversicherung für stellenlose Lehrabgänger:innen angeboten, die beim RAV angemeldet sind.  
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BM2/Weiterbildung  

Das Wichtigste nach der abgeschlossenen Grundbildung ist es, Berufserfahrung zu sammeln. Wenn du deine berufliche Zukunft bereits klar vor Augen hast, ist es sinnvoll, Schritt für Schritt auf dein Ziel hinzuarbeiten. Wenn du ein konkretes Berufsziel hast, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um es zu erreichen, wie z.B. über die Berufsmaturität oder die Passerelle.   
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Versicherungsschutz   

Nach der Lehre musst du darauf achten, dass dein Versicherungsschutz bei Unfall, Krankheit, AHV und Mutterschaft weiterhin bestehen bleibt. Bei einem Arbeitgeber:innen-Wechsel ist er garantiert, nicht aber bei Auslandaufenthalten oder ähnlichen, längerfristigen Zwischenlösungen. Erkundige dich am besten bei deiner Versicherung, welche Massnahmen getroffen werden müssen, damit du auch im Ausland ausreichend versichert bist.   

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